Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

Zahlungsbefehl

Mit dem Zahlungsbefehl wird der Schuldner aufgefordert, die angegebenen Beträge samt Betreibungskosten zu bezahlen.
Der Zahlungsbefehl wird aufgrund der Angaben des Gläubigers erstellt, ohne Prüfung der geltend gemachten Forderungen.

Zusätzliche Details dazu Merkblatt Bundesamt für Justiz:
Informationsblatt zum Zahlungsbefehl
Fiche d'information sur le commandement de payer
Foglio informativo sul precetto esecutivo
Factsheet on the Swiss procedure for debt enforcement

open positions