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Konkursbegehren

Wie und wo kann ich das Konkursbegehren stellen?

Frühestens nach 20 Tagen seit der Zustellung der Konkursandrohung an den Schuldner kann der Gläubiger die Konkurseröffnung verlangen. Er muss beim zuständigen Einzelgericht am Bezirksgericht ein Konkursbegehren stellen und den Zahlungsbefehl und die Konkursandrohung beilegen. Das Recht zur Stellung des Konkursbegehrens erlischt 15 Monate nach der Zustellung des Zahlungsbefehls an den Schuldner. Ist Rechtsvorschlag erhoben worden, so steht diese Frist zwischen der Einleitung und der Erledigung eines dadurch veranlassten gerichtlichen Verfahrens still.

Muss mit dem Konkursbegehren ein Kostenvorschuss bezahlt werden und wie hoch ist dieser?

Ja, die Höhe ist jedoch variabel, am besten ist es, wenn man sich direkt beim zuständigen Gerichtspräsidium erkundigt.

Der Schuldner hat nach der Zustellung des Zahlungsbefehls bzw. der Konkursandrohung Abschlagszahlungen geleistet, jedoch die Forderung nicht vollständig getilgt. Wie muss das erwähnt werden?

Erfolgte Abschlagszahlungen sind im Konkursbegehren aufzuführen mit dem genauen Betrag und dem Datum der Überweisung (Valuta).