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Eigentumsvorbehalt

Wie wird ein Eigentumsvorbehalt an einer beweglichen Sache wirksam?

Veräusserte bewegliche Gegenstände gehen nach Art. 714 ZGB mit ihrer Besitzesübergabe ins Eigentum des Erwerbers über. Will der Veräusserer eine Sache dem Erwerber übergeben, sich jedoch sein Eigentumsrecht (noch) vorbehalten, so bedarf dies der Eintragung im Eigentumsvorbehaltsregister.
Die Eintragung hat am zuständigen Betreibungsamt am Wohnort des Erwerbers zu erfolgen. Ausnahme bilden die zwei Aussenstellen (Steckborn und Bischofszell). Die Führung erfolgt gemäss VOB §3 Abs. 3 nur auf den Bezirksbetreibungsämtern Frauenfeld resp. Weinfelden. Das Register wird durch das Betreibungsamt des Bezirks geführt und ist öffentlich.

Welche Verträge können im Eigentumsvorbehaltsregister eingetragen werden?

Der Eigentumsvorbehalt beschränkt sich auf Verträge, welche einen Eigentumswechsel zum Ziel haben, also z.B. Kauf, Tausch, Schenkung etc. Die Kaufabwicklung regelt Art. 184 OR. Leasing- und Mietverträge etc. können hingegen nicht im Eigentumsvorbehaltsregister eingetragen werden. Der Zweck dieser Verträge ist nicht der Eigentumswechsel an den betroffenen Gegenständen.

Wie ist ein Eigentumsvorbehalt zu bestellen?

Ein Eigentumsvorbehalt ist spätestens bei Übergabe der Sache vom Verkäufer an den Käufer schriftlich zu vereinbaren. Die Anmeldung an das Betreibungsamt am Wohnort des Käufers erfolgt am einfachsten mit dem Formular Nr. 48a für Verträge, die unter das Bundesgesetz über den Konsumkredit fallen und Formular Nr. 48al für die übrigen Verträge. 

Wieviel kostet ein Eintrag ins Eigentumsvorbehaltsregister?

Die Gebühr geht zulasten des Antragstellers und beträgt je nach Höhe der Restschuld:

1.- bis 1'000.- 25.-
1'001.- bis 5'000.- 50.-
5'001.- bis 10'000.- 60.-
ab 10'000.- bis 6 Promille, jedoch max. 150.-

Die Vormerkung einer Zession kostet zusätzlich Fr. 10.--.

Wie ist bei einem Wohnortswechsel des Käufers zu verfahren?

Bei einem Wohnortswechsel des Käufers ist eine Übertragung in das Register des neuen Domizils notwendig. Der frühere Eintrag verliert seine Wirksamkeit nach Ablauf von 3 Monaten nach dem Wechsel des Wohnsitzes.
Der Antragsteller kann dabei für die neue Eintragung einen beglaubigten Auszug vorlegen.

Wie kann ein Eigentumsvorbehalt gelöscht werden?

Eine Löschung kann jederzeit auf Grund einer Erklärung beider Parteien oder eines Antrages des Verkäufers oder seines Rechtsnachfolgers erfolgen.
Die Löschung ist gebührenfrei.